Krankenpflege
Die ambulante Krankenpflege wird im wesentlichen von zwei Kassen getragen, dabei über nimmt die Pflegekasse die Kosten für reine Pflegeleistungen wie z.B. Hilfe bei der täglichen Körperpflege. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können muss
der Patient in eine der drei (vier) Pfllegestufen eingestuft sein. Wurde eine Pflegestufe durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkasse) bestätigt, so werden die Leistungen in Höhe des Pflegestufenbudgets (z.B. Pflegestufe 1 / 468 € Sachleistung) von der Pflegekasse übernommen.
Grundpflege nach SGB XI (Pflegekasse)
- Umfasst Hilfe bei der täglichen Körperpflege
- Hilfe beim An- und Ausziehen
- Hilfe beim Verlassen des Bettes
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe beim zu Bett gehen
- Umfangreiche Hilfe bei der Ausscheidung
- Hilfe bei der Lagerung
- Begleitung bei Aktivitäten (Arztbesuch)
- Mobilität (Übungen zur Aktivierung des Körpers)
- Sondenernährung
- Hauswirtschaft
Die Krankenkasse übernimmt Leistungen der medizinischen Versorgung, um einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder erst gar nicht notwendig zu machen.
Behandlungspflege nach SGB V (Krankenkasse)
- Medikamentendosett richten
- Medikamentengabe und -überwachung
- Verbandswechsel (Wund- und Kompressionsverbände)
- Decubitusbehandlung
- Insulingabe
- Blutdruckmessung
- Blutzuckerüberwachung
- Stomaversorgung (Tracheostoma/ Anuspraeter)
- Injektionen/ Spritzengabe (s.c./ i.m.)
- An- /Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Einläufe
- Katheterversorgung
- Portversorgung