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HAUSKRANKENPFLEGE ANGELSTEIN
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Leistungen
Leistungskatalog
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Leistungskomplexe
Für die Leistungen der ambulanten Pflege wurden zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen und den
ambulanten Pflegeeinrichtungen bzw. deren Verbänden folgende für Sachsen-Anhalt geltende
Leistungskomplexe vereinbart.
Die Kosten des einzelnen Leistungskomplexes ergeben sich aus der Punktzahl des einzelnen
Leistungskomplexes multipliziert mit dem Punktwert 0,0402 der entsprechenden ambulanten Pflegeeinrichtung.

Leistungskomplexe 
Leistungskomplex 1 
Kleine Morgen- oder Abendtoilette             
beinhaltet insbesondere:                   
 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
 2. An-/Auskleiden
 3. Teilwaschen
 4. Rasieren
 5. Mund- und Zahnpflege
 6. Kämmen
Punktewert je Einsatz 250  =  10,05 Euro

Leistungskomplex 2

kleine Morgen- oder Abendtoilette
beinhaltet insbesondere:
1. An-/Auskleiden
2. Teilwaschen
3. Rasieren
4. Mund- und Zahnpflege
5. Kämmen
Punktewert je Einsatz 200 =  8,04Euro

Leistungskomplex 3
Große Morgen- oder Abendtoilette
beinhaltet insbesondere:
1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
2. An-/Auskleiden
3. Waschen/Duschen/Baden
4. Rasieren
5. Mund- und Zahnpflege
6. Kämmen
Punktewert je Einsatz 450 = 18,09 Euro

Leistungskomplex 4
Große Morgen- oder Abendtoilette
beinhaltet insbesondere:
1. An-/Auskleiden
2. Waschen/Duschen/Baden
3. Rasieren
4. Mund- und Zahnpflege
5. Kämmen
Punktewert je Einsatz 400 = 16,08 Euro

Leistungskomplex 5
Haare waschen im Bett
beinhaltet insbesonder:
Herrichten der Tagesfrisur (keine Dauerwellen kein Schneiden und Färben)
Das Haarewaschen kann nur 1 x wöchentlich und nicht
im Zusammenhang mit Leistungskomplex 3 und Leistungskomplex 4
 abgerechnet werden.
1. Waschen und Trocknen der Haare
2.Kämmen                                                                                                                            
Der Leistungskomplex kann nicht als Einzelleistung abgerufen werden.
Punktewert je Einsatz 160 = 6,43 Euro

Leistungskomplex 6
Lagern/Betten
beinhaltet insbesondere:
1. Betten machen/richten
2. Lagern/Mobilisierung in Verbindung mit der Lagerung
Punktewert je Einsatz 100 = 4,20Euro

Leistungskomplex 7
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
beinhaltet insbesondere:
1. Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
2. Hilfen beim Essen und Trinken
3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrung
Punktewert je Einsatz 250 = 10,05 Euro

Leistungskomplex 8
Sondenkost bei implantierter Magensonde ( PEG )
beinhaltet insbesondere:
1. Aufbereitung der Sondennahrung
2. Verabreichung der Sondenkost
Punktewert je Einsatz 100 = 4,20 Euro

Leistungskomplex 9
Darm- und Blasenentleerung   
beinhaltet insbesondere:
1. An- und Auskleiden
2. Hilfe/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darmentleerung
3. Teilwaschen bei Notwendigkeit
Punktewert je Einsatz 110 = 4,42 Euro

Leistungskomplex 10
Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der
Wohnung
beinhaltet insbesondere:
1. An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder
Wiederaufsuchen der Wohnung einschließlich der Auswahl der
Kleidung, ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
2. Treppensteigen
Punktewert je Einsatz 80 = 3,22 Euro

Leistungskomplex 11
Begleitung bei Aktivitäten
beinhaltet insbesondere:
1. Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche
Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich
ist (keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen)
Punktewert je Einsatz max 3 x 600 = 3 x 24,12 Euro =  72,36 Euro

Leistungskomplex 12
Beheizen der Wohnung
beinhaltet insbesondere:
1. Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials
2. Heizen
Punktewert je Einsatz 90 = 3,62 Euro

Leistungskomplex 13
Reinigung des genutzten Wohnraumes
beinhaltet insbesondere:
1. Reinigung des allgemein üblichen Wohnbereiches
Als üblicher Wohnbereich im Sinne des
Leistungskomplexes 13 ist nur der vom Pflegebedürftigen
genutzte und im Zusammenhang mit der Pflege stehende
Wohnraum zu Grunde zu legen.
2. Trennung und Entsorgung des Abfalls
Punktewert je Tag 90 oder 450 Wochenpauschale = 18,09 Euro

Leistungskomplex 14
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
beinhaltet insbesondere:      
Innerhalb einer Woche sind alle im Rahmen dieses Leistungskomplexes anfallendenArbeiten zu erledigen.
 1. Wechseln der Wäsche                                                                                               
 2. Pflege der Wäsche und Kleidung (z. B. auch Bügeln, Ausbessern)      
 3. Einräumen der Wäsche
Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Erbringung der einzelnen Verrichtungen muss nicht bestehen, d. h. es können mehrere Einsätze erforderlich sein.
Diese Regelung soll verhindern, dass jeweils bei Erbringung
einer einzelnen Leistung – z. B. Waschen der Wäsche, späteres Einräumen der
gesamte Leistungskomplex in Anrechnung gebracht wird.
Punktewert ist nur 1 x wöchentlich 360 = 14,47 Euro

Leistungskomplex 15

Wechseln der Bettwäsche
beinhaltet insbesondere:
1. Hilfestellung beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes
2. vollständiger Ab- und Beziehen des Bettes
Der Leistungskomplex 15 ist nicht als Einzelleistung abrufbar.
Der Leistungskomplex 15 ist im Zusammenhang mit dem
Leistungskomplex 14 grundsätzlich nicht abrechenbar.
Besteht jedoch über das regelmäßige Wechseln der
Bettwäsche hinaus akuter Bedarf (z. B.Inkontinenz), kann der
Leistungskomplex 14 zusätzlich abgerechnet werden.
Punktewert je Einsatz 80 = 3,22 Euro

Leistungskomplex 16
Kleiner Einkauf
Einkäufe im näheren Wohnbereich des Pflegebedürftigen.
Der Leistungskomplex 16 ist in Zusammenhang mit
Leistungskomplex 17 nicht abrechenbar
beinhaltet insbesondere:
1. den Einkauf von Lebensmitteln sonstigen notwendigen
Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen
Versorgung (z. B. Gesichtscreme und Putzmittel)
2. Unterbringung der eingekauften Gegenstände
in der Wohnung/Vorratsschrank
Punktewert je Einsatz 90 = 3,62 Euro

Leistungskomplex 17
Großer Einkauf  
beinhaltet insbesondere:
1. Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes
2. den Einkauf von Lebensmitteln sonstigen notwendigen                                     
Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen
Versorgung (z. B.Gesichtscreme und Putzmittel)
3. Unterbringung der eingekauften Gegenstände
in der Wohnung/Vorratsschrank
Der Leistungskomplex 17 ist in Zusammenhang mit Leistungskomplex 16 nicht abrechenbar.
Punktewert je Einsatz 150 = 6,03 Euro

Leistungskomplex 18
Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
(nicht bei Essen auf Rädern)
beinhaltet insbesondere:
1. Kochen
2. Spülen
3. Reinigen des Arbeitsbereiches
Punktewert je Tag 270 = 10,85 Euro

Leistungskomplex 19
Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in
der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
beinhaltet insbesondere:
1. Zubereitung
2. Spülen nur in Verbindung mit dem
Pflegeeinsatz
3. Reinigen des Arbeitsbereiches nur in
Verbindung mit dem Pflegeeinsatz
Punktewert je Einsatz 80 = 3,22 Euro

Leistungskomplex 20
Beratungseinsätze bei Beezug von Pflegegeld
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
beinhaltet insbesondere:
1. Anamnese
2. Pflegeplanung
3. Dokumentation
4. Hilfestellung
5. Beratung über Inhalt der Leistungskomplexe
6. Beratung über Inhalt des Pflegevertrages
Punktewert je Einsatz 500 = 20,10 Euro
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