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Leistungskomplexe Für die Leistungen der ambulanten Pflege wurden zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen und den ambulanten Pflegeeinrichtungen bzw. deren Verbänden folgende für Sachsen-Anhalt geltende Leistungskomplexe vereinbart. Die Kosten des einzelnen Leistungskomplexes ergeben sich aus der Punktzahl des einzelnen Leistungskomplexes multipliziert mit dem Punktwert 0,0402 der entsprechenden ambulanten Pflegeeinrichtung.
Leistungskomplexe Leistungskomplex 1 Kleine Morgen- oder Abendtoilette beinhaltet insbesondere: 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An-/Auskleiden 3. Teilwaschen 4. Rasieren 5. Mund- und Zahnpflege 6. Kämmen Punktewert je Einsatz 250 = 10,05 Euro
Leistungskomplex 2 kleine Morgen- oder Abendtoilette beinhaltet insbesondere: 1. An-/Auskleiden 2. Teilwaschen 3. Rasieren 4. Mund- und Zahnpflege 5. Kämmen Punktewert je Einsatz 200 = 8,04Euro
Leistungskomplex 3 Große Morgen- oder Abendtoilette beinhaltet insbesondere: 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An-/Auskleiden 3. Waschen/Duschen/Baden 4. Rasieren 5. Mund- und Zahnpflege 6. Kämmen Punktewert je Einsatz 450 = 18,09 Euro
Leistungskomplex 4 Große Morgen- oder Abendtoilette beinhaltet insbesondere: 1. An-/Auskleiden 2. Waschen/Duschen/Baden 3. Rasieren 4. Mund- und Zahnpflege 5. Kämmen Punktewert je Einsatz 400 = 16,08 Euro
Leistungskomplex 5 Haare waschen im Bett beinhaltet insbesonder: Herrichten der Tagesfrisur (keine Dauerwellen kein Schneiden und Färben) Das Haarewaschen kann nur 1 x wöchentlich und nicht im Zusammenhang mit Leistungskomplex 3 und Leistungskomplex 4 abgerechnet werden. 1. Waschen und Trocknen der Haare 2.Kämmen Der Leistungskomplex kann nicht als Einzelleistung abgerufen werden. Punktewert je Einsatz 160 = 6,43 Euro
Leistungskomplex 6 Lagern/Betten beinhaltet insbesondere: 1. Betten machen/richten 2. Lagern/Mobilisierung in Verbindung mit der Lagerung Punktewert je Einsatz 100 = 4,20Euro
Leistungskomplex 7 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme beinhaltet insbesondere: 1. Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung 2. Hilfen beim Essen und Trinken 3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrung Punktewert je Einsatz 250 = 10,05 Euro
Leistungskomplex 8 Sondenkost bei implantierter Magensonde ( PEG ) beinhaltet insbesondere: 1. Aufbereitung der Sondennahrung 2. Verabreichung der Sondenkost Punktewert je Einsatz 100 = 4,20 Euro
Leistungskomplex 9 Darm- und Blasenentleerung beinhaltet insbesondere: 1. An- und Auskleiden 2. Hilfe/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darmentleerung 3. Teilwaschen bei Notwendigkeit Punktewert je Einsatz 110 = 4,42 Euro
Leistungskomplex 10 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung beinhaltet insbesondere: 1. An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung einschließlich der Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken 2. Treppensteigen Punktewert je Einsatz 80 = 3,22 Euro
Leistungskomplex 11 Begleitung bei Aktivitäten beinhaltet insbesondere: 1. Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen) Punktewert je Einsatz max 3 x 600 = 3 x 24,12 Euro = 72,36 Euro
Leistungskomplex 12 Beheizen der Wohnung beinhaltet insbesondere: 1. Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials 2. Heizen Punktewert je Einsatz 90 = 3,62 Euro
Leistungskomplex 13 Reinigung des genutzten Wohnraumes beinhaltet insbesondere: 1. Reinigung des allgemein üblichen Wohnbereiches Als üblicher Wohnbereich im Sinne des Leistungskomplexes 13 ist nur der vom Pflegebedürftigen genutzte und im Zusammenhang mit der Pflege stehende Wohnraum zu Grunde zu legen. 2. Trennung und Entsorgung des Abfalls Punktewert je Tag 90 oder 450 Wochenpauschale = 18,09 Euro
Leistungskomplex 14 Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung beinhaltet insbesondere: Innerhalb einer Woche sind alle im Rahmen dieses Leistungskomplexes anfallendenArbeiten zu erledigen. 1. Wechseln der Wäsche 2. Pflege der Wäsche und Kleidung (z. B. auch Bügeln, Ausbessern) 3. Einräumen der Wäsche Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Erbringung der einzelnen Verrichtungen muss nicht bestehen, d. h. es können mehrere Einsätze erforderlich sein. Diese Regelung soll verhindern, dass jeweils bei Erbringung einer einzelnen Leistung – z. B. Waschen der Wäsche, späteres Einräumen der gesamte Leistungskomplex in Anrechnung gebracht wird. Punktewert ist nur 1 x wöchentlich 360 = 14,47 Euro
Leistungskomplex 15 Wechseln der Bettwäsche beinhaltet insbesondere: 1. Hilfestellung beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes 2. vollständiger Ab- und Beziehen des Bettes Der Leistungskomplex 15 ist nicht als Einzelleistung abrufbar. Der Leistungskomplex 15 ist im Zusammenhang mit dem Leistungskomplex 14 grundsätzlich nicht abrechenbar. Besteht jedoch über das regelmäßige Wechseln der Bettwäsche hinaus akuter Bedarf (z. B.Inkontinenz), kann der Leistungskomplex 14 zusätzlich abgerechnet werden. Punktewert je Einsatz 80 = 3,22 Euro
Leistungskomplex 16 Kleiner Einkauf Einkäufe im näheren Wohnbereich des Pflegebedürftigen. Der Leistungskomplex 16 ist in Zusammenhang mit Leistungskomplex 17 nicht abrechenbar beinhaltet insbesondere: 1. den Einkauf von Lebensmitteln sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung (z. B. Gesichtscreme und Putzmittel) 2. Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung/Vorratsschrank Punktewert je Einsatz 90 = 3,62 Euro
Leistungskomplex 17 Großer Einkauf beinhaltet insbesondere: 1. Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes 2. den Einkauf von Lebensmitteln sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung (z. B.Gesichtscreme und Putzmittel) 3. Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung/Vorratsschrank Der Leistungskomplex 17 ist in Zusammenhang mit Leistungskomplex 16 nicht abrechenbar. Punktewert je Einsatz 150 = 6,03 Euro
Leistungskomplex 18 Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht bei Essen auf Rädern) beinhaltet insbesondere: 1. Kochen 2. Spülen 3. Reinigen des Arbeitsbereiches Punktewert je Tag 270 = 10,85 Euro
Leistungskomplex 19 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen beinhaltet insbesondere: 1. Zubereitung 2. Spülen nur in Verbindung mit dem Pflegeeinsatz 3. Reinigen des Arbeitsbereiches nur in Verbindung mit dem Pflegeeinsatz Punktewert je Einsatz 80 = 3,22 Euro
Leistungskomplex 20 Beratungseinsätze bei Beezug von Pflegegeld Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI beinhaltet insbesondere: 1. Anamnese 2. Pflegeplanung 3. Dokumentation 4. Hilfestellung 5. Beratung über Inhalt der Leistungskomplexe 6. Beratung über Inhalt des Pflegevertrages Punktewert je Einsatz 500 = 20,10 Euro
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