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Anschrift Büro:

Hauskrankenpflege Angelstein GmbH

Rochlitzer Strasse 1a

06116  Halle Saale

 

Öffnungszeiten Büro:

Mo. bis Fr. : von 8:00 bis 15:00

Samstag, Sonntag nach Vereinbarung

 

Tel.: 0345 / 61 38 95 65

         0345 / 13 67 87 2

Fax.: 0345 / 68 69 56 8

 

Rufereitschaft 24h:

0177 / 53 41 77 7

Außerhalb der Bürozeiten werden Sie eine Pflegekraft in Rufbereitschaft erreichen, da dann eingehende Anrufe durch telefonische Umstellung direkt weitergeleitet werden. Dies gilt für eine 24-Stunden-Bereitschaft an allen Tagen, d.h. auch an Sonn- und Feiertagen

 Ambulante Pflege

Pflege bedeutet für uns, mit den Pflegekunden und deren Angehörigen ein individuelle Betreuungspaket – basierend auf den gesetzlichen Rahmenbedingungen – zu erstellen, um alten kranken und pflegebedürftigen Menschen zu ermöglichen, in ihrer häuslichen und vertrauten Umgebung mit einer hohen Lebensqualität verbleiben zu können.

Wir sind ein privatwirtschaftlich geführter ambulanter Pflegedienst unter ständiger Leitung einer verantwortlichen Pflegefachkraft und Vertragspartner der Pflegekasse (SGB XI), Krankenkassen (SGB V ) sowie den Sozialhilfeträgern der Stadt Halle ( Saale).

Unsere Kernleistung werden unterteilt in pflegerische und medizinische Leistungen

Pflegerische Leistungen ( Kostenträger ist die Pflegekasse)

  • Hilfe bei der Grundpflege

  • Hilfe bei der Ernährung

  • Mobilität

  • Hauswirtschaftliche Unterstützung

  • Betreuungsleistung ( SGB XI §45b)

  • Verhinderungspflege

  • Fachkundige Beratung

  • Hausbesuche für Pflegenachweise ( SGB XI §37,3)

Diese Leistungen werden im Falle einer Pflegestufe in Höhe der Sachleistung durch die Pflegeversicherung übernommen. Leistungen, die darüber hinaus gehen, werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Medizinische Leistungen

Die Medizinische Leistungen nachfolgend Behandlungspflege dienen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung und muss von Ihrem Hausarzt bzw. Facharzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Diese übernimmt vollständig die Kosten.

Die Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Verordnung und zehn Prozent der Kosten am Tag, maximal jedoch an 28 Tagen im Jahr. Diesen Eigenanteil rechnet die Krankenkasse mit Ihnen ab.

Leistungen aus dem Bereich der Behandlungspflege, werden je nach pflegerischem Aufwand in vier Leistungsgruppen ( LG) eingeteilt. Die Preise sind auch hier durch den Kostenträger Krankenkasse vorgegeben.

Krankenkassenleistungen wie z.B.( Behandlungspflege)

  • Medikamentengabe

  • Injektionen s.c. Oder i.m.

  • Insulingabe & Blutzuckerkontrollen

  • Antithrombosestrümpfe an- und ausziehen

  • Wundversorgung

  • Dekubitusversorgung

  • PEG Versorgung

  • Stomaversorgung

 

Die Finanzierung bei ambulanten Pflegediensten

Der Gesundheitsmarkt unterliegt in Deutschland nicht den Gesetzmäßigkeiten der freien Marktwirtschaft, d.h. die Preise können nicht wie z.B. von einem Handwerker selbst festgelegt werden. Die Leistungen in der Pflege sind gesetzlich geregelt und die Preise für diese Leistungen können vom Leistungserbringer (ambulanter Pflegedienst) nicht frei vereinbart werden.

Die Finanzierung dieser Leistungen ist auf verschiedene Kostenträger verteilt. Mit diesen schließen ambulante Pflegedienste Versorgungsverträge ab und können dann die erbrachten Leistungen, wie Pflege und Betreuung Pflegebedürftiger (zuständig hier ist die Pflegekasse) oder die der Behandlungspflege (Krankenkasse), direkt mit den Kostenträgern abrechnen.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen erstellen einen Leistungskatalog in Form von Leistungkomplexen (LK). Dabei sind einem einzelnen Leistungskomplex die Leistungsart und verschiedene Leistungsinhalte zugeordnet.

Die Leistungsinhalte beschreiben die pflegerischen Tätigkeiten (den Hilfebedarf), die ein Pflegedienst im Rahmen der Anleitung, Beaufsichtigung, der Unterstützung, der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen des täglichen Lebens in Form der aktivierenden Pflege erbringt.

Diese Leistungskomplexe (20 an der Zahl) finden Sie in den Preislisten seriöser Pflegedienste wieder und dienen für diese als Abrechnungsgrundlage. Unter dem Leistungskomplex Ganzwaschung, werden z.B. die folgenden Tätigkeiten zusammengefasst:

  • das Waschen, Duschen oder Baden des gesamten Körpers

  • die Mund-, Zahn- und Lippenpflege

  • die Rasur, Haar- und Nagelpflege

  • das An- und Auskleiden sowie das An- und Ablegen von Prothesen bzw. Körperersatzstücken

  • das Vorbereiten und Nachbereiten des Pflegebereiches (Aufräumen)

Bei eines Pflegevertrages mit dem ambulanten Pflegedienst können diese Komplexe einzeln oder in Kombination vereinbart werden. In vielen ambulanten Pflegediensten ist in den Preislisten oft die Rede von "Punktzahl" und "Punktwert". Im nachfolgendem erläutern wir Ihnen kurz die Bedeutung dieser beiden Begriffe.

Was bedeutet dies für Sie als Kunde bzw. Verbraucher?

Die Punktzahl
Jeder Leistungskomplex wurde von den Spitzenverbänden der Krankenkassen mit einer Punktzahl bewertet. Die Leistung "Ganzwaschung ( LK 4)" hat die Punktzahl 400, die "Hilfe bei der Nahrungsaufnahme" die Punktzahl 250.

Der Punktwert
Jeder ambulante Pflegedienst vereinbart mit den Krankenkassen einen sogenannten Punktwert, welcher von der Kasse festgelegt wird. Ein Punkt hat z.B. einen Wert in Höhe von 0,0402 €.


Multipliziert man nun die Punktzahl einer Leistung (Ganzwaschung = 400 Punkte) mit dem Punktwert (z.B. 0,0402) so kostet diese Leistung bei diesem Pflegedienst 16,08 €.

Die sich aus dem, mit dem Kunden im Pflegevertrag vereinbarten Leistungen (Leistungskomplexen) ergebende Gesamtpunktzahl, ist die Basis für die monatliche Abrechnung des Leistungserbringers (ambulanter Pflegedienst) mit der Pflegekasse.

Multipliziert der Pflegedienst nun seinen Punktwert mit der Gesamtpunktzahl aller Pflegekunden, so ergibt sich die Gesamtvergütung. Dies ist dann der Ertrag, den ein Pflegedienst in diesem Monat vergütet bekommt.

 

Quelle: Verbraucherzentrale, Buch Ambulante Pflegedienste